von Michael Hamm / Florian Schneider, in: Successio - Zeitschrift für Erbrecht, 2014 S. 54
Urteilsbesprechung von BGE 138 III 545 ff.
Im vorliegenden Entscheid werden Fragen im Zusammenhang mit der Frist 
für das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars aufgeworfen, 
welche aus praktischer Sicht von besonderem Interesse sind. Zum Beginn 
des Fristenlaufs für das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen 
Inventars hat sich das Bundesgericht klar geäussert. Offengelassen hat 
es die Frage, ob diese Frist erstreckt oder wiederhergestellt werden 
kann.