Im Urteil BGE 147 III 78 hat das Bundesgericht entschieden, dass man 10 Jahre lang den Anspruch hat, das Arbeitszeugnis berichtigen zu lassen.
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Wir freuen uns über unseren neuen Zugang im Sekretariat und wünschen einen guten Start, liebe Nicole!
Wir freuen uns, Lea Klauser als Substitutin/angehende Awältin bei uns begrüssen zu dürfen. Einen guten Start, liebe Lea!
Die Krux mit der Urteilsfähigkeit
Mit Urteil vom 9. Juni 2023 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Entscheid der Vorinstanz, welcher die gemeinsame elterliche Sorge angeordnet hat, nichtig sei, da die Mutter lediglich als gesetzliche Vertreterin des Sohnes (Klägers) und nicht als Partei ins Verfahren einbezogen worden ist.