Im Urteil BGE 147 III 78 hat das Bundesgericht entschieden, dass man 10 Jahre lang den Anspruch hat, das Arbeitszeugnis berichtigen zu lassen.
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Wie alle Jahre haben wir auch dieses Jahr einen Tag in der Höhe an der frischen Winterluft genossen - bei bestem Wetter und erstaunlich guten Schneeverhältnissen auf dem Chäserugg. Ski- und Snowboardfahren oder Schneewandern war angesagt, und beides hat uns hungrig gemacht. Danke für die Organisation. Schön war's!
Weihnachtfondue in der Wintialp - urig und stimmig! ...Und natürlich waren alle gespannt auf das Wichteln... :)
Die Krux mit der Urteilsfähigkeit
Mit Urteil vom 9. Juni 2023 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Entscheid der Vorinstanz, welcher die gemeinsame elterliche Sorge angeordnet hat, nichtig sei, da die Mutter lediglich als gesetzliche Vertreterin des Sohnes (Klägers) und nicht als Partei ins Verfahren einbezogen worden ist.