Mit Urteil vom 20. April 2022 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Lebenshaltungskosten der Mutter gedeckt seien, wenn ihr neuer Ehemann seinen Beitrag für den Unterhalt der Familie (hauptsächlich) durch Geldzahlungen erbringe und die Ehefrau (hauptsächlich) den Haushalt besorge und das gemeinsame Kind betreue. Folglich habe sie kein Manko, welches über den Betreuungsunterhalt auszugleichen wäre.
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