Im Entscheid 5A_568/2021 vom 25. März 2022 hat das Bundesgericht entschieden, dass gemeinsame Kinder nicht (mehr) per se zur Annahme einer lebensprägenden Ehe führen. Damit wird der Begriff der lebensprägenden Ehe weiter eingeschränkt, was zur Folge hat, dass für den nachehelichen Unterhalt auf den vorehelichen Standard abgestellt wird.
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