Das Bundesgericht hat im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_907/2018 vom 3. November 2020 entschieden, ab wann eine Ehe neu als lebensprägend gilt und damit den geschiedenen Ehegatten Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach Auflösung der Ehe gibt. So einfach wie früher bekommt man nach der Scheidung nun keine Alimente mehr vom Ex-Partner.
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