Im publizierten Entscheid BGE 147 III 209 hat das Bundesgericht entschieden, dass nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft das Recht des Kindes besteht, weiterhin Kontakt zum Ex-Partner seines Elternteils zu haben. Voraussetzung ist eine enge Beziehung, welche bei sozialer Elternschaft gegeben ist.
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