Im Entscheid 4D_76/2020 vom 2. Juni 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Regeln des vereinfachten Verfahrens gelten, wenn die Schlichtungsbehörde die Sache entscheiden darf. Dies gilt bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000. Die Schlichtungsbehörde muss die Verfahrensgarantien gewähren, aber nicht den Sachverhalt ermitteln. Beweisverfahren und Schriftenwechsel sind nicht zulässig.
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