Die Schweiz hat Ende September über die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs abgestimmt. Arbeitgeber haben nun nicht nur Müttern eine Auszeit nach der Geburt zu gewähren, sondern auch den Vätern. Wir nehmen das zum Anlass, Sie auf einen Streifzug durch das Arbeitsrecht mitzunehmen und zu zeigen, welche freien Tage Arbeitgeber zudem gewähren müssen.
Unser Kurzbeitrag beleuchtet das Thema Kindesunterhalt bei unverheirateten Eltern, das immer wieder Fragen aufwirft. Im Speziellen zeigen wir auf, wie ein Unterhaltsvertrag rückwirkend angepasst werden kann.
Bei weiteren Fragen zu diesen Themen stehen unsere Experten (Andrea Schmoker und Annekatrin Wortha) selbstverständlich gerne zur Verfügung.