Ungerechtfertigte Betreibungen (auch rechtsmissbräuchliche Betreibung, Schikane-Betreibung) sind nichtig und daher im Betreibungsregister zu löschen. Trotz dieser klaren Rechtslage ist die Durchsetzung dieser Löschung – wie die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtes zeigt – auch nach der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes oft eine ziemlich mühsame Geschichte. Der Beitrag fasst die verschiedenen Handlungsoptionen der betroffenen Personen zusammen.
Für weitere Auskünfte und Beratung steht Ihnen unsere Expertin Rebekka Oehninger gerne zur Verfügung.