Mittels Vorsorgeauftrag kann die Vertretung im Fall der Urteilsunfähigkeit geregelt werden. Was viele nicht wissen: Der Vorsorgeauftrag tritt nicht ohne weiteres in Kraft. Im Falle des Eintritts der Urteilsfähigkeit muss der Vorsorgeauftrag vorerst von der zuständigen Erwachsenenschutzbehörde validiert werden. Es ist deshalb besonders wichtig, dass die Formvorschriften eingehalten werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die zahlreichen Details und Fallstricke, welche bei der Errichtung eines Vorsorgeauftrages beachtet werden müssen.
Für weitere Auskünfte und Beratung steht Ihnen unsere Expertin Rebekka Oehninger gerne zur Verfügung.