In unserem KIT Newsletter Ausgabe 2 | September 2017 werfen wir einen Blick auf das neue Vorsorgeausgleichsrecht, welches am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Ehegatten, welche bei Scheidung vor dem 1. Januar 2017 eine Rente nach Art. 124 ZGB zugesprochen erhalten haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diese bis am 31. Dezember 2017 in eine eigene lebenslange PK-Rente umwandeln zu lassen.
Unsere Expertinnen Evelyn Roduner und Andrea Schmoker geben bei Bedarf gerne weitere Auskünfte zu diesem Thema.