In unserem KIT Newsletter - Ausgabe 4 | Mai 2018 befassen wir uns im Hauptartikel mit der Revision des Erbrechts. Ziel der 2011 eingereichten „Motion Gutzwiller“ war ein flexibleres Erbrecht, welches den modernen Realitäten angepasst sein sollte. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesrates hat gezeigt, dass grundlegende Fragen noch sehr kontrovers diskutiert werden. Das neue Gesetz wird kommen, wann genau ist aber noch nicht absehbar. Trotzdem gilt es frühzeitig zu reagieren und die erwartete Revision bereits heute mit entsprechenden Formulierungen zu berücksichtigen. Vielleicht bietet das neue Erbrecht gerade die Freiheit, die man unter altem Recht vermisst hatte? Oder aber eine bestehende testamentarische Regelung muss allenfalls angepasst werden, beispielsweise bei einer Formulierung, wonach die Kinder „den Pflichtteil“ erhalten sollen (dieser soll künftig nämlich herabgesetzt werden)? Nicht nur aber insbesondere bei älteren Personen empfiehlt sich, das künftige Recht bereits heute zu berücksichtigen, da leider zu oft nicht Zeit bleibt, ein neues Testament zu verfassen.
In unserem Nebenartikel weisen wir auf die Wirkungen der Gesetzesvorlage zur Unternehmenssteuerreform betreffend Holding- und gemischten Gesellschaften (Steuervorlage 17) hin und zeigen Möglichkeiten auf, wie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nachteile abgewendet werden können.
Unsere Experten Florian Schneider und Andreas Käppeli geben gerne weitere Auskünfte zu diesen Themen.