Unsere Kanzlei begleitet aktuell zahlreiche Fälle von Streitigkeiten zwischen Gründern von kleineren und mittleren Aktiengesellschaften und/oder GmbHs. Typischerweise beginnt eine solche Auseinandersetzung relativ harmlos, kann aber sehr rasch Dimensionen und Ausmasse annehmen, die man sich bei der Gründung nie und nimmer hätte ausmalen können. Der Hauptarikel der September-Ausgabe unseres Newsletters beleuchtet einige wichtige Erkenntnisse aus den gemachten Erfahrungen an einem konkreten Beispiel.
Der Nebenartikel gibt Auskunft über den Wegfall der 10/16-Regel beim Kinderunterhalt. Neu hat der alleinerziehende Elternteil bereits zu 50% zu arbeiten, wenn das jüngste Kind in den Kindergarten geht.
Unsere Experten geben gerne weitere Auskünfte zu diesen Themen.